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Wichtige Hinweise: Die Gestellung von Containern setzt eine freie, ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit mit einem LKW voraus. Die Straßen, Wege, Toreinfahrten etc. müssen mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26t befahrbar sein. Soweit diese Vorraussetzungen nicht erfüllt sind und deshalb Schäden an Einrichtungen und/oder Baulichkeiten während der An- und Abfuhr entstehen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Behrens & Behrens Entsorgung GmbH zurückzuführen sind, stellt der Vertragspartner die Behrens & Behrens Entsorgung GmbH von jeglicher Haftung, insbesondere von Ansprüchen Dritter, frei. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Behrens & Behrens Entsorgung GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Der Abfallerzeuger erklärt, dass das zu transportierende Material nicht schadstoffverunreinigt ist.